Zu den vorliegenden, noch offenen Fälle wegen Unvollständigkeit der Anträge, werden die Vereine kontaktiert, damit auch diese Fälle abgeschlossen werden können.
Wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Leihpässe nach § 43.2 WKO immer nur bis zum Saisonende gültig sind und für die neue Saison zur Verlängerung an die ISHD-Passstelle eingeschickt werden müssen.
Die Vereine werden gebeten, die Spielberechtigungen der einzelnen Mannschaften sorgfältig zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme mit der Passstelle (Tel. 0221-5992639, Montag bis Donnerstag von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr, E-Mail: E-Mail).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Spielberechtigung nur dann gegeben ist, wenn der Spieler in der Spielerliste der jeweiligen Mannschaft auf der ISHD-Homepage erscheint.