Mit der ISHD-News vom 02.02.2026 wurden die Änderungen der Wettkampfordnung (WKO) 2026 vom 11.01.2026 veröffentlicht.

Ein Punkt war die Änderung der Sperren-Regelung in § 16.9 WKO sowie in § 16.14 – 16.17 WKO. Demnach können sich Strafen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes von dem zuständigen Rechtsorgan beschlossen wird – nur auf den Wettbewerb/Spielbetrieb beziehen, wo das ahnende Vergehen begangen wurde.

Der ISHD-Vorstand teilt mit, dass demnach ab der Saison 2026 Spiele im/in

- ISHD-Meisterschafts-Spielbetrieb inkl. Play-Off- und Play-Down-Spiele (aber ohne Aufstiegs- und Abstiegsrelegation mit Nicht-ISHD-Ligen)
- Auf- und Abstiegsrelegation mit Nicht-ISHD-Ligen
- Meisterschaftsspielbetrieb von DRIV-Landesverbänden (Nicht-ISHD-Ligen)
- ISHD-Pokalspielbetrieb
- DRIV-Länderpokal
- Endrunde zur Deutschen Meisterschaft
- Turniere für Vereinsmannschaften

als selbständige Wettbewerbe bzw. Spielbetriebe gelten, und alle Strafen in diesen Wettbewerben (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes von dem zuständigen Rechtsorgan beschlossen wurde) sich nur auf diesen Wettbewerb beziehen.

Beispiel:
Ein U19-Spieler hat einen Spielerpass für die 2. Juniorenmannschaft und die 2. Herrenmannschaft eines Vereines und der Verein nimmt mit beiden Mannschaften am ISHD-Meisterschaftsspielbetrieb teil.

Der Spieler erhält nun in einem ISHD-Juniorenspiel eine Matchstrafe. Der Spieler wird dann gemäß Urteil des ISHD-Spielausschusses für x Spieltage seiner Mannschaft im ISHD-Juniorenspielbetrieb gesperrt und gilt während dieser Zeit auch für die 2. Herrenmannschaft gesperrt - des weiteren kann dieser Spieler während der Spielsperre nicht für die 1. Juniorenmannschaft oder 1. Herrenmannschaft hochgemeldet werden.

Neu ist nun, dass dieser im ISHD-Meisterschaftsspielbetrieb gesperrte Spieler während der Spielsperre für den ISHD-Meisterschaftsspielbetrieb aber im ISHD-Pokalwettbewerb oder in der Endrunde zur Deutschen U19-Junioren-Meisterschaft spielen dürfte.