Für die Saison 2026 ist eine ISHD-Schiedsrichterausbildung (Schiedsrichterlehrgang) terminiert/geplant, die insgesamt an zwei Wochenenden (4 Tagen) stattfindet.

Nordrhein-Westfalen (4 Tage):

Datum: 24./25. Januar 2026 (Theorie Gruppe 1 und 2) und 31. Januar/01. Februar 2026 (Praxis Gruppe 1) bzw. 08./09. Februar 2026 (Praxis Gruppe 2)

Ort: Sportpark Niederheid, Paul-Thomas-Str. 35, 40589 Düsseldorf (Spielstätte der Düsseldorf Rams)

Lehrgangsleiter: Christian Pedarnig ( E-Mail)

Anreise: Samstag bis 08.30 Uhr, Beginn um 09.00 Uhr

Lehrgangsdauer: 4 Tage

Kosten: Die Lehrgangs-Basisgebühren (inkl. digitaler Unterrichtsmaterialen) belaufen sich auf insgesamt € 350,-- inkl. Getränke und Mittagessen an allen Unterrichtstagen.

Übernachtung: Bei einer gewünschten Übernachtung (auf eigene Kosten) wenden sie sich bitte an den Lehrgangsleiter Christian Pedarnig ( E-Mail), der bei der Auswahl/Suche eines Hotels gerne behilflich ist.

Voraussetzung: Teilnahmevoraussetzung für zum Zeitpunkt der Ausbildung minderjährige Teilnehmer ist eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Abtretungserklärung, die gemeinsam mit der Lehrgangsanmeldung der ISHD-Geschäftsstelle zu senden ist. Dieses Formular sowie Informationen zu Haftung und Aufsichtspflicht sind als Anlage dem Rundschreiben zu entnehmen.

Anmeldung: Bis spätestens zum 01.12.2025 mit dem entsprechenden ISHD-Anmeldeformular (welches mit dem Rundschreiben 02-2025 veröffentlicht wird) an die ISHD-Geschäftsstelle.
Wichtig: Nach dem 01.12.2025 ist eine Anmeldung nur noch nach vorheriger Absprache möglich, ferner würde dann eine Nachmeldegebühr von € 50,-- je Teilnehmer fällig. Der Lehrgang ist auf 24 Teilnehmer begrenzt.

Für alle Schiedsrichterausbildungen gilt:

Voraussetzung: Der Lehrgang setzt voraus, dass die Schiedsrichteranwärter im Vorfeld bereits die Punkte 1 - 5 der Deutschen Spielregeln Inline-Skaterhockey vollständig gelesen und verinnerlicht haben. Des Weiteren findet am ersten Ausbildungstag ein Lauftest auf Rollen statt (GPS-Test und Große acht). Ein Bestehen dieses Lauftests ist zwingend notwendig, um an der weiteren Ausbildung teilnehmen zu können. Bei Nichtbestehen des Lauftests wird man ohne Erstattung der Lehrgangsgebühr von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Abbruch des Lehrganges ist eine Erstattung der Lehrgangsgebühr nicht möglich. Die Schiedsrichterausbildung kann nur bestanden werden, wenn am Ende der Ausbildung die praktische Prüfung und der Theorietest unabhängig voneinander bestanden werden.

Mitzubringen: Jeder Teilnehmer muss Schreibunterlagen und allen zwei Ausbildungswochenenden Inline-Skates bzw. Rollschuhe, einen schwarzen Helm, eine Schiedsrichterpfeife und möglichst ein Schiedsrichtertrikot, sowie eine schwarze Schiedsrichterhose mitbringen.

Hinweis: Jeder Anmeldung ist eine Kopie des Überweisungsträgers in Höhe der Ausbildungskosten beizulegen. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Verein definitiv zur Zahlung der Gebühren für die angemeldeten Schiedsrichter.
Bei Ausfall bzw. Nichtteilnahme erfolgt mit Ausnahme von sofort nachgewiesener Höherer Gewalt (dann Gutschrift für nächsten Lehrgang) keine Rückerstattung bzw. Stornierung der Teilnahmegebühr. Für einen krankheitsbedingten Ausfall ist ausschließlich ein ärztliches Attest / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Nachweis vorzulegen. Dieses muss spätestens am ersten Werktag nach dem Wochenende ausgestellt werden.

Um den Einstieg in die Schiedsrichtertätigkeit noch attraktiver zu gestalten, hat der ISHD Vorstand beschlossen, einen zusätzlichen Anreiz für alle neuen Schiedsrichteranwärter zu schaffen:
Jeder Neuling, der die Schiedsrichterausbildung erfolgreich abschließt, wird vom ISHD mit einem Trikot und einer Hose ausgestattet. Mit dieser Maßnahme möchte der Verband nicht nur die Anerkennung für das Engagement der neuen Schiedsrichter ausdrücken, sondern auch deren Start in die praktische Tätigkeit bestmöglich unterstützen.